Was unsere Bewohner:innen wissen wollten  

Am Mieterinformationsanlass 2025 haben wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner eingeladen, ihre Anliegen und Themen einzubringen – insbesondere jene, die sie unserem Präsidenten Dieter Beeler und unserem Geschäftsführer Gamal Rasmy schon immer stellen wollten. Eine Auswahl greifen sie im Video auf. Weitere Rückmeldungen beantworten wir schriftlich auf dieser Seite, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen der HGW. 

Gamal Rasmy, Geschäftsführer und Dieter Beeler, Präsident

Weitere Fragen und Antworten

Die folgenden Beiträge kommen von unseren Bewohner:innen. Die Antworten wurden gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen der HGW erarbeitet. 

Bauen und Sanieren

Nachhaltigkeit bedeutet für die HGW-Zukunftsorientierung und Verantwortung gegenüber allen Anspruchsgruppen – insbesondere gegenüber Genossenschafter:innen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern sowie der Gesellschaft.   

Die HGW verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der soziale und ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Stabilität in Einklang bringt. Nachhaltiges Handeln bedeutet für uns, Ressourcen sorgfältig einzusetzen, die Umwelt zu schonen und Gebäude so zu planen und zu unterhalten, dass sie langfristig genutzt werden können. Dabei achtet die HGW auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Sanierungs- oder Bauvorhaben und gewichtet entsprechend unterschiedlich. Zu solchen Rahmenbedingungen zählen beispielsweise der Denkmalschutz, die bestehende Bausubstanz, das nachbarschaftliche Umfeld sowie die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. 

Die HGW berücksichtigt beim Bauen systematisch den Klimaschutz. Dazu gehören unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung sowie verbesserte Wärmedämmungen an Fassaden und Fenstern. Ziel ist es, den Energieverbrauch unter Berücksichtigung der bestehenden Substanz zu verbessern und den CO₂-Ausstoss der Gebäude langfristig zu reduzieren. 

Die HGW befürwortet und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien grundsätzlich. Bei Balkonkraftwerken müssen jedoch Sicherheits-, Haftungs- und Gebäudeschutzaspekte und einheitliches Erscheinungsbild berücksichtigt werden. In vielen Fällen sind gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen auf den Dächern technisch sinnvoller und besser in das Gebäudekonzept einfügen. Deshalb setzt die HGW den Schwerpunkt auf gemeinschaftliche Lösungen, die langfristig sinnvoll in die Gebäude integriert sind. 

In der baulichen Entwicklung verfolgt die HGW zwei wesentliche Grundsätze. Zum einen richten wir unser Augenmerk auf den sorgfältigen Umgang mit bestehendem Wohnraum. Diese Gebäude werden wo möglich und sinnvoll gezielt saniert, weiterentwickelt und an heutige Bedürfnisse angepasst, damit sie langfristig genutzt werden können. 

Gleichzeitig achtet die HGW auf die Schaffung von neuem Wohnraum, um dadurch auf veränderte Bedürfnisse wie z. B. nach mehr kleineren Wohnungen zu reagieren, aber auch um grundsätzlich mehr genossenschaftlichen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Wachstum erfolgt aber nicht um jeden Preis, sondern dort, wo es wirtschaftlich tragbar ist, zur Entlastung des Wohnungsmarkts beiträgt und das bestehende Angebot sinnvoll erweitert. 

Leitend ist dabei das Zusammenspiel von baulicher Qualität, sozialer Verantwortung und dem sorgsamen Einsatz finanzieller Mittel, um auch in Zukunft preisgünstigen Wohnraum in lebendigen Siedlungen mit besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander anbieten zu können. 

Individuelle Küchenumbauten sind nur in Einzelfällen und bei ausgewählten Objekten möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall eine vorgängige Prüfung und schriftliche Zustimmung der HGW. 

Neben technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten wird insbesondere berücksichtigt, ob die Einheitlichkeit der Ausstattung gewahrt bleibt. Ein einheitlicher Standard – auch wenn er nicht immer dem neuesten Trend entspricht – ist wichtig für einen effizienten Betrieb, den Unterhalt und faire Bedingungen für alle Bewohner:innen. 

Verbesserungen oder zusätzliche Velounterstände werden nicht pauschal, sondern im Zusammenhang mit Sanierungsprojekten geprüft. Dabei wird jeweils beurteilt, ob und wo Optimierungen sinnvoll und umsetzbar sind – unter Berücksichtigung des Platzangebots, der Nutzung und der Bedürfnisse in der jeweiligen Siedlung. 

Die HGW konzentriert sich weiterhin auf Winterthur sowie auf ausgewählte Standorte in der Region. Laufende und geplante Projekte in bestehenden Siedlungen sowie einzelne Neubauvorhaben bilden die Grundlage für ein moderates, qualitatives Wachstum. 

Sanierungsprojekte hängen von vielen Faktoren ab, etwa von Baubewilligungen, Ausschreibungen oder technischen Abklärungen. Verbindliche Zeitpläne lassen sich deshalb oft erst zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. 

Die HGW informiert die Bewohner:innen, sobald Termine ausreichend gesichert sind. Die Information erfolgt dabei mehrstufig und so früh wie möglich, mindestens aber 12 Monate vor dem Baustart. Damit orientieren wir uns auch an den entsprechenden Bestimmungen in unseren Statuten, die eine frühzeitige und transparente Information vor grösseren baulichen Eingriffen vorsehen. 

Der Schwerpunkt der HGW liegt klar in Winterthur und der Region. Investitionen ausserhalb erfolgen nur in Ausnahmefällen, wenn sie strategisch sinnvoll sind und dem genossenschaftlichen Zweck entsprechen. Aktuell gibt es keine Pläne, in der Stadt Zürich zu investieren oder/und dort Wohnungen zu bauen.  

Wohnen und Zusammenleben 

Ein reines Kostenmietmodell ist in den Statuten der HGW nicht vorgesehen. Bei der Kostenmiete werden die Mietzinse einer einzelnen Liegenschaft direkt aus deren effektiven Kosten berechnet und separat ausgewiesen. 

Die HGW arbeitet stattdessen mit einer Mischkalkulation über den gesamten Immobilienbestand. Erträge und Kosten werden nicht pro Siedlung isoliert betrachtet, sondern im Gesamtzusammenhang ausgeglichen. Dieses Modell ist in den Statuten verankert und bildet die Grundlage für die Mietzinsgestaltung der HGW. 

So können Unterhalt, Sanierungen und Neubauten langfristig geplant und finanziert werden, ohne einzelne Siedlungen oder Haushalte übermässig zu belasten. Gleichzeitig ermöglicht die Mischkalkulation stabile, bezahlbare Mieten und eine solidarische Verteilung der Kosten innerhalb der Genossenschaft. 

Tiefgaragenplätze verursachen insbesondere in der Erstellung hohe Kosten. Der Bau unterirdischer Parkplätze ist technisch aufwendig und mit erheblichen Investitionen verbunden. Diese Kosten müssen über die Miete der Parkplätze gedeckt werden, da sie nicht über die Wohnungsmieten querfinanziert werden dürfen. 

Die Mietzinse der Tiefgaragenplätze und Parkplätze orientieren sich an den orts- und quartierüblichen Verhältnissen und liegen in der Regel sogar darunter, da die HGW nicht gewinnorientiert wirtschaftet. Ziel ist eine faire Kostenverteilung: Wer einen Parkplatz nutzt, trägt die dafür entstehenden Kosten, unabhängig von der Wohnungsmiete. 

Nein, das Sozialamt hat kein festes Kontingent an HGW-Wohnungen. Die HGW vermietet jedoch seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis eine kleine Anzahl Wohnungen an die Wohnhilfe der Stadt Winterthur. Aktuell sind es rund 15 Wohnungen, die von der Stadt genutzt werden, um Personen in akuten Notsituationen vorübergehend unterzubringen. 

Diese Zusammenarbeit basiert auf einer langjährigen Partnerschaft und ergänzt den genossenschaftlichen Auftrag der HGW, sozialen Wohnraum bereitzustellen, ohne die reguläre Wohnungsvergabe zu ersetzen. 

 

Bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt die HGW mehrere Kriterien. Zentral ist die Einhaltung der Belegungsvorschriften, damit der vorhandene Wohnraum effizient genutzt wird. Zudem muss die finanzielle Tragbarkeit der Miete gewährleistet sein. 

Darüber hinaus spielt das Interesse an einem genossenschaftlichen Zusammenleben eine Rolle. Die HGW achtet bei der Vermietung auch auf eine ausgewogene Durchmischung innerhalb der Liegenschaften und Siedlungen, um ein gutes Zusammenleben zu fördern. 

Die Angaben zur Haushaltsgrösse dienen dazu, die Einhaltung der Belegungsvorschriften nachvollziehen zu können. So kann überprüft werden, ob die Wohnung weiterhin zur aktuellen Lebenssituation passt. 

Angaben zum Einkommen werden im Rahmen der Datenkontrolle nicht für individuelle Entscheidungen verwendet, sondern ausschliesslich zu statistischen Zwecken erhoben. Sie ermöglichen es der HGW, die Zusammensetzung der Bewohner:innenschaft besser zu verstehen und ihre Angebote langfristig auszurichten. Ausserdem helfen sie uns dabei, bei einem anstehenden Wohnungswechsel innerhalb der HGW das passende Angebot zu finden. 

Nein. Die Abschaffung des Eigenmietwertes hat keine Auswirkungen auf die HGW. Als Wohnbaugenossenschaft vermietet die HGW ihre Wohnungen und ist vom Eigenmietwert, der selbstgenutztes Wohneigentum betrifft, nicht betroffen. 

Der Verzicht auf Katzenfreigang dient in erster Linie dem Schutz der Biodiversität in und um die HGW-Siedlungen. Studien zeigen, dass freilaufende Katzen einen erheblichen Einfluss auf Wildtiere haben, insbesondere auf Vögel, Reptilien und Kleinsäuger. Gerade in naturnah gestalteten Aussenräumen können sie lokale Tierbestände deutlich beeinträchtigen. 

Zudem hilft die Regelung, Konflikte zwischen Nachbar:innen zu vermeiden und die gemeinsam genutzten Natur- und Grünräume zu schützen. Mit dem Verzicht auf Katzenfreigang schafft die HGW klare Rahmenbedingungen, die Rücksicht auf Natur, Tierwelt und das Zusammenleben in den Siedlungen nehmen. 

Bei Mietzinsanpassungen berücksichtigt die HGW den gesetzlich zulässigen Teuerungsanteil. Aktuell dürfen davon maximal 40 Prozent weitergegeben werden. Diese Regelung stellt sicher, dass steigende Kosten teilweise ausgeglichen werden können, ohne unsere Bewohner:innen stärker zu belasten als gesetzlich vorgesehen.  

Die HGW versteht Wohnen, neben Arbeit und Bildung, als einen zentralen Faktor für individuelle Integration. Integration beginnt für uns mit dem Zugang zu gutem und preisgünstigem Wohnraum. 

Darüber hinaus fördert die HGW eine ausgewogene Durchmischung in ihren Siedlungen und wirkt Ausgrenzung aufgrund von Nationalität, Einkommen, sozialem Status, Geschlecht oder Religion entgegen. 

Ergänzend dazu schafft die HGW Räume für Begegnung, Mitwirkung und gemeinsame Nutzung. Sie unterstützt Initiativen und Aktivitäten in den Siedlungen mit fachlichem Know-how und finanziellen Mitteln und pflegt einen regelmässigen Austausch mit entsprechenden Fachorganisationen. Zudem fördert die HGW verschiedene lokale Organisationen, welche die Integration fördern.  

Organisation

Das vergangene Jahr war bei der HGW von organisatorischen und personellen Veränderungen geprägt. Um die HGW zu stärken, wurden Strukturen und Zuständigkeiten weiterentwickelt, zudem kam es zu personellen Wechseln – durch Pensionierungen, persönliche Neuorientierungen, Reiselust, aber auch durch Trennungen im Rahmen dieser Weiterentwicklung. 

Solche Veränderungen bringen Bewegung in eine Organisation und gehören zu Entwicklungsprozessen dazu. Im Fokus steht nun, die neue Struktur zu festigen und die Zusammenarbeit über die Bereiche hinweg weiter zu stärken. 

Die HGW lebt von der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und deren unterschiedlichen Kompetenzen. Das Jahresmotto «Miteinander mehr erreichen» bringt diesen Anspruch auf den Punkt: Veränderungen gemeinsam tragen und die HGW zukunftsfähig weiterentwickeln. 

Das Präsidium der HGW wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung gewählt. Die Genossenschafter:innen bestimmen an der Generalversammlung den oder die Präsident:in aus dem Kreis der gewählten Vorstandsmitglieder. Die Wahl erfolgt für eine Amtsdauer von drei Jahren, eine Wiederwahl ist möglich. 

Der Vorstand konstituiert sich im Übrigen eigenständig und übernimmt gemeinsam mit dem Präsidium die strategische Führung der Genossenschaft. Damit ist sichergestellt, dass das Präsidium demokratisch legitimiert ist und breit im Vorstand abgestützt arbeitet.  

Die Genossenschaftsanteile sind kein Anlage- oder Sparprodukt, sondern ein verpflichtender Bestandteil der Mitgliedschaft bei der HGW. Sie stärken das Eigenkapital der Genossenschaft und bilden eine wichtige Grundlage für den Bau, den Unterhalt und die Erneuerung unserer Liegenschaften. 

Die Verwendung der Genossenschaftsanteile ist in den Statuten klar geregelt. Sie werden nicht verzinst, dürfen nicht verpfändet oder übertragen werden und dienen ausschliesslich der Finanzierung der HGW. Eine Anlage mit höheren Renditechancen ist nicht vorgesehen. Ziel ist nicht die individuelle Vermögensvermehrung, sondern die langfristige Stabilität und Gleichbehandlung aller Genossenschafter:innen. 

Die Höhe der Wohnungsanteile richtet sich nach der Nettomiete der jeweiligen Wohnung. Vereinfacht gesagt: Wer eine grössere oder teurere Wohnung mietet, übernimmt mehr Anteile als jemand mit einer kleineren Wohnung. So bleibt das Verhältnis fair und nachvollziehbar. 

Beim Austritt aus der HGW werden die einbezahlten Anteile zurückerstattet – höchstens in der Höhe des ursprünglich einbezahlten Betrags. Eine Beteiligung an Reserven oder am Vermögen der Genossenschaft ist nicht vorgesehen. 

Die Genossenschaftsanteile stehen damit im Dienst der HGW: Sie sichern unsere finanzielle Unabhängigkeit und ermöglichen Investitionen, von denen alle Bewohner:innen langfristig profitieren. 

Fragen zu einzelnen Siedlungen

Der bauliche Zustand der Liegenschaft am Rebenweg wird in den kommenden Monaten vertieft geprüft. Auf dieser Grundlage wird der konkrete Sanierungsbedarf ermittelt und das weitere Vorgehen festgelegt. Ein allfälliges Sanierungsprojekt wird anschliessend in die mittel- und langfristige Investitionsplanung der HGW aufgenommen. 

Die Siedlung Mattenbach wird in den kommenden Jahren erneuert. Dabei sind zwei unterschiedliche Vorgehensweisen vorgesehen: Ein Grossteil der Gebäude wird durch Neubauten ersetzt. Das bedeutet, dass bestehende Gebäude zurückgebaut und neu erstellt werden. Auf diese Weise können in Zukunft mehr preisgünstige Wohnungen in der Siedlung Mattenbach angeboten werden. Das Gebäude am Deutweg wird saniert, also baulich erneuert und instandgesetzt, da sein äusseres Erscheinungsbild denkmalgeschützt ist. 

Die Erneuerung der Siedlung soll etappiert erfolgen – also schrittweise und nicht auf einmal. Ziel ist es, dass möglichst viele Bewohner:innen während der Bauzeit in der Siedlung bleiben können. Sobald die nächsten Schritte feststehen, informiert die HGW transparent und rechtzeitig über das weitere Vorgehen. 

Ein gesamtheitlicher Ersatz der Jalousieläden im Wolfbühl ist derzeit nicht geplant. Die bestehenden Läden werden im Rahmen des laufenden Unterhalts überprüft und bei Bedarf repariert oder einzeln ersetzt, damit ihre Funktion erhalten bleibt. Grössere Erneuerungen werden jeweils im Zusammenhang mit umfassenderen Sanierungsschritten geprüft. 

Die HGW verfolgt eine aktive Vermietungspraxis mit dem Ziel, in ihren Siedlungen eine gute soziale Durchmischung zu fördern. Für das Grüzefeld ist dabei wichtig festzuhalten, dass die Siedlung aufgrund ihrer Eigentumsstruktur bereits heute vielfältig und heterogen ist: Neben der HGW sind auch andere Wohnbaugenossenschaften und Eigentümer:innen beteiligt.  

Pauschale Zuschreibungen werden der differenzierten Realität vor Ort oft nicht gerecht. Im Grüzefeld erleben wir, dass viele Bewohner:innen gerne dort wohnen, sich mit dem Quartier identifizieren und langfristig bleiben möchten. Diese Verbundenheit ist ein wichtiges Zeichen für ein funktionierendes Zusammenleben.  

Zur lebendigen Entwicklung der Siedlung tragen zudem verschiedene Freiräume und genossenschaftliche Angebote bei, etwa das Siedlungsbüro, der Strahleggsaal sowie die vielfältigen Aktivitäten der MEG Grüzefeld. Diese Orte schaffen Begegnungen und Austausch im Quartier. 

Auch die laufenden Investitionen der unterschiedlichen Bauträger:innen in Unterhalt, Sanierung und Weiterentwicklung der Liegenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Siedlung. In den kommenden Jahren sind zudem Erweiterungsbauten vorgesehen, welche das Wohnungsangebot vor Ort weiter bereichern werden. 

Insgesamt prägen diese Faktoren eine vielfältige, lebendige und sozial durchmischte Siedlung im Grüzefeld. 

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